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Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bzw. Mietbedingungen werden, sofern wirksam Vertraglich vereinbart, teil zwischen Ihnen und Verkehrsbetrieb Hambloch. Bitte machen Sie sich mit diesen Bedingungen vor Buchung vertraut.

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1. Vertragsabschluss

 

Wir bieten unsere Angebote solange freibleibend an, bis Sie durch uns "Verkehrsbetrieb Hambloch" vertraglich vereinbart und schriftlich zugesichert bzw. bestätigt werden (Buchungsbestätigung). Die Zusage umfasst die vereinbarte Abfahrtsstelle sowie die Abfahrtszeit und eine vereinbarte Rückfahrzeit.

2. Zahlungsbedingungen

 

Der vereinbarte Gesamtpreis ist, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise in Textform vereinbart worden ist, vor Fahrtantritt zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen von 5% berechnet. Sofern ein Zahlungsverzug entsteht, bedarf es keiner ausdrücklichen Inverzugssetzung durch Verkehrsbetrieb Hambloch.

3. Leistungsumfang

 

Änderungswünsche des Auftraggebers bei oder nach Fahrtantritt sind nur in Rücksprache mit Verkehrsbetrieb Hambloch und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Im Zweifelsfall wird der Fahrer an Ort und Stelle durch Verkehrsbetrieb Hambloch bevollmächtigt. Leistungsabweichungen, die nach erfolgtem Vertragsabschluss entstehen und nicht gegen Grundsätze von Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.



3. Leistungsänderung/Preise

Das Angebot wird auf Grundlage des vor Vertragsabschluss gewünschte Leistungsspektrum erstellt.

Es gelten Grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Preise, es sind jedoch für die nach vollendeter Fahrt erbrachten Leistungen maßgeblich. Bei Entstehung von Mehrkosten durch z.b. Angestiegener Teilnehmeranzahl, durch Verlegung und Veränderung der ursprünglich festgelegten Fahrstrecke, Fahrtbeendigung zu einem späteren Zeitpunkt, kann eine Nachberechnung an den Kunden erfolgen. Alle weiteren Kosten, wie z.B. Parkgebühren, Telefongebühren, Maut, Straßenbenutzungsgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Fahrer im Rahmen der Gruppe, sind nicht im Reisepreis enthalten und – falls nichts gegenteiliges vereinbart – vom Kunden zu erstatten.


5. Durchführung

Am Tag der Abreise werden die vertraglich vereinbarten Busse 15 Minuten vor Fahrtantritt bereitgestellt. Unvorhersehbare Ereignisse wie die Verkehrssituation, Staus, Wetterverhältnisse ausgenommen.

Unser Fahrpersonal ist verpflichtet, sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EG-Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeit sowie der Arbeitszeit uneingeschränkt zu halten. Abweichungen, Anweisungen oder ähnliches darf der Auftraggeber nicht erteilen oder einschränken.

 

6. Rücktritt, Kündigung
 

Tritt der Kunde vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurück, so behalten wir unseren Anspruch auf die vertraglich
vereinbarte Vergütung. Die uns ersparten Aufwendungen werden wir absetzen.
Anstelle der vereinbarten Vergütung können wir eine Rücktrittspauschale, wie nachstehend aufgeführt, berechnen:

• bis zum 30. Tag vor Fahrtantritt – 25 %
• ab 29. Tag bis 7. Tag vor Fahrtantritt – 40 %
• ab 6. Tag vor Fahrtantritt – mindestens 70 %
der vereinbarten Vertragssumme.


Löst der Kunde aufgrund außergewöhnlicher Umstände den Vertrag nach Antritt der Fahrt, die zu einer
Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, so haben wir Anspruch auf Zahlung für die bereits erbrachten
Leistungen und können Kostenerstattung für die Rückführung des Kunden verlangen.
Sämtliche dadurch entstehenden Kosten, z. B. Stornierungsgebühren für Schiffe, Fähren, Hotel-, oder
Pensionsleistungen etc. bleiben unberührt und sind entsprechend zu erstatten.
Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt oder dergleichen nicht zur Verfügung gestellt
werden, so sind wir bemüht einen möglichst gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Bei Fahrzeugausfall sorgen wir
für eine den Verhältnissen angepasste Rückbeförderung der Fahrgäste. Hierfür hat uns der Kunde eine
angemessene Nachfrist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche durch den Kunden sind ausgeschlossen.

 

 

6. Rücktritt/Kündigung durch den Unternehmer


Es gilt ein Rücktrittsrecht vor Fahrtantritt oder ein Kündigungsrecht nach Fahrtantritt als vereinbart, wenn
• Außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von uns nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistung führen.
• Außergewöhnliche Umstände während der Fahrt eintreten, die eine außerordentliche Kündigung
rechtfertigen.
Es besteht dann Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, jedoch werden Aufwendungen, die wir
aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistung ersparen, angerechnet.

 

7. Verhalten der Fahrgäste


Alle Teilnehmer haben sich bei Benutzung sämtlicher Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die
Sicherheit und Ordnung des Betriebes, der eigenen Sicherheit und Rücksicht auf andere Personen gebieten
(§14BOKraft). Das Fahrpersonal kann die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die erahnen lassen,
dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die anderen
Fahrgäste darstellt. Bei konkreter Gefahr muss der Ausschluss von der Beförderung erfolgen (§13BOKraft). Verletzt
ein Fahrgast trotz Ermahnung die Ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden
(§14 Abs 4BOKraft) und verliert dadurch Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Fahrgelder.
Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Sitzes, sich sofort festen Halt zu verschaffen.
Schäden, an der eigenen Person oder bei Mitreisenden, die durch Missachtung dieser Vorschrift entstehen, hat der
jeweilige Fahrgast selbst zu vertreten und es wird unserseits keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für
Fahrgäste, die auf freiwilliger Basis einen angebotenen Getränke- oder Speisen-Board-Service in Anspruch nehmen.
Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind vom
Kunden zu erstatten.


8. Haftung durch den Unternehmer


Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsmäßige Erbringung
unserer vertraglich zugesagten Leistungen. Insgesamt ist die Haftung jedoch auf die Höhe des vereinbarten
Fahrpreises begrenzt, soweit
- ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder
- der Unternehmer wegen eines dem Fahrgast entstehenden Schadens durch das Verschulden eines anderen
Leistungsträgers haftbar ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistung, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden.


9. Gepäck
 

Gepäck wird im normalen Umfang (1 Koffer/1 Reisetasche) ohne Mehrkosten mitbefördert. Beim Ein- und
Aussteigen und während der Fahrt ist es vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Gepäckschäden,
die durch Verschulden anderer Fahrgäste oder durch Ver- und/oder Entladung entstehen. Es wird außerdem keine
Haftung für die im Fahrzeug liegen gelassenen Gepäckstücke oder sonstigen Gegenstände übernommen. Wir
empfehlen daher eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.


10. Ausschluss von Ansprüchen von Verjährung


Etwaige Ansprüche wegen Nichteinbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Fahrt uns gegenüber schriftlich geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung dieser Frist nachweisbar gehindert wurde. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach
Ablauf von sechs Monaten, sonstige Ansprüche zwei Jahre nach Beendigung der Fahrt.

 

11. Pass,- Visa,- Zoll,- Devisen- und sonstige Vorschriften
 

Der Kunde und der jeweilige Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung sämtlicher Vorschriften selbst
Verantwortlich und hat sämtliche Konsequenzen aufgrund Nichtbeachtung zu tragen.

 

12. Schlussbestimmung
 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemein Geschäftsbedingungen- kurz AGB genannt – unwirksam sein, wird
hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sämtliche Abweichungen sind nur wirksam,
sofern diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Evt. Beschwerden etc. haben nicht mit dem Fahrpersonal, sondern
ausschließlich in schriftlicher Form mit unserem Büro zu erfolgen. Mit der Annahme unseres Angebotes und
Vertragsunterzeichnung gelten diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen als anerkannt.
Wir setzten voraus, dass der Auftraggeber sämtliche Mitreisenden über diese Vereinbarung und
Geschäftsbedingungen informiert und in Kenntnis setzt.

 

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